Scheinselbständige müssen nachzahlen

Selbständig oder angestellt? Das ist nicht immer leicht zu erkennen. So glaubten 51 Piloten, sie seien selbständige Unternehmer für die irische Fluggesellschaft Ryanair. Seit einiger Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen sie. Der Verdacht: Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Stellt sich eine Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich heraus, müssen die betroffenen Scheinselbständigen unter Umständen Sozialabgaben bis zu drei Monaten nachzahlen. Bei einem monatlichen Einkommen von 6.000 Euro sind das allein für die Rentenversicherung 1.683 Euro. Andere Nachzahlungen können dazu kommen, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss die Beiträge ab Beschäftigungsbeginn nachzahlen. Vorteil für die Scheinselbständigen: Plus auf dem Rentenkonto, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz. Hinweise auf Scheinselbständigkeit können sein, wenn Beschäftigte
- kein unternehmerisches Risiko tragen,
- ganz in den täglichen Betriebsablauf integriert sind,
- in Räumen des Auftraggebers arbeiten und
- seinen Weisungen folgen müssen.
Tipp: Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie den Status einer Beschäftigung unter Telefon 0800/10004800 prüfen lassen.


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