Erbschaften

IDW S 13: Zur Bestimmung von Ansprüchen im Familie IDW S 13 beinhaltet die Besonderheiten, die Wirtschaftsprüfer bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsansprüchen im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht berücksichtigen müssen.

 

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