Zur Sorgfaltspflicht in Fristensachen

BGH-Beschluss vom 27. Januar 2015: ZU DER SORGFALTSPFLICHT IN FRISTENSACHEN BEI SERVERAUSFALL

Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts einen ganzen Arbeitstag lang nicht möglich, kann es die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts verlangen, dass die ihm vorliegenden Handakten auf etwaige Fristabläufe hin kontrolliert werden
(BGH, Beschluss vom 27.01.2015 – II ZB 23/13).
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