Steuerstrafrecht

Frühzeitige Beratung als Schutz

Viele Unternehmer unterschätzen bei Wahrnehmung ihrer steuerrechtlichen Verpflichtungen, wie schnell sie in unliebsamen Kontakt mit dem Steuerstrafrecht kommen können. Gerade hastige und unüberlegte Entscheidungen haben oft strafrechtliche Folgen. Die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann schon als Verstoß gegen das Steuergesetz und somit als Steuerhinterziehung bewertet werden.

Die effektive Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren sowie im Vorfeld bei Nachmeldungen und Selbstanzeigen erfordern fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerstrafrecht. Wir verfügen über solides Wissen und Erfahrung in solchen Fällem.

Eine frühzeitige Beratung in den Bereichen Steuergestaltung und Steuerdeklaration, aber auch bei notwendigen Nachmeldungen oder Selbstanzeigen kann strafrechtliche Auseinandersetzungen und damit regelmäßig den unangenehmen Kontakt mit der Steuerfahndung verhindern.


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