Wird ein Steuerbescheid erlassen, ist es sehr wichtig, diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gründlich zu prüfen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Die Steuerbescheidprüfung übernehmen wir für Sie ebenso wie das Führen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen.

Soweit die Finanzverwaltung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nicht einlenkt, besteht die Möglichkeit, Ihre Belange vor dem Finanzgericht weiterzuverfolgen. Mit Erfahrung und Kompetenz und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung vertreten wir Sie auch hier und - wenn erforderlich - bis zum Bundesfinanzhof.