BGH-Urteil vom 5. Februar 2015: STEUERERSPARNIS EINES ANGEHÖRIGEN NACH ANGEBLICH FEHLERHAFTER BERATUNG

Nachteile, welche der Mandant infolge einer fehlerhaften steuerlichen Beratung erleidet, werden nur dann durch die hiermit bewirkte Steuerersparnis eines Angehörigen oder eines sonstigen Dritten ausgeglichen, wenn dessen Interessen nach dem Beratungsvertrag in die Beratung einbezogen werden sollten
(BGH, Urteil vom 05.02.2015 – IX ZR 167/13).
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