Auswirkungen bei den Spenden

Wenn ein Verein die Gemeinnützigkeit eingebüßt hat, hat das für ihn Auswirkungen in zweifacher Hinsicht:

1. Zukunft: Spendenaufkommen wird sinken
Ein Verein, der nicht (mehr) gemeinnützig ist, muss damit rechnen, das er wesentlich weniger Spenden bekommt. Das liegt daran, dass der Verein keine Zuwendungsbestätigungen mehr ausstellen darf. Ein Spender profitiert von seiner Zuwendung also nicht in Form einer Steuerersparnis.

2. Vergangenheit: Folgen für ausgestellte Spendenbestätigungen?
Der Entzug der Gemeinnützigkeit wirkt sich auch auf Jahre aus, in denen für erhaltene Spenden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt wurden. Der Spender darf auf die Richtigkeit der Zuwendungsbestätigung vertrauen. Daher bleibt ihm der Spendenabzug bei der Einkommensteuer erhalten, auch wenn dem Verein für das betreffende Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Etwas anderes gilt aber, wenn dem Spender
- die Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung bekannt war oder
- infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.

Beispiele

Ein gemeinnütziger Verein hat in 2014 Gefälligkeitszuwendungsbestätigungen ausgestellt. Diese wurden für Sachzuwendungen, die tatsächlich nicht stattgefunden haben, ausgestellt. Das Finanzamt erfährt davon und entzieht dem Verein für 2014 die Gemeinnützigkeit.
Spender A hat eine derartige Zuwendungsbestätigung erhalten. Er genießt keinen Vertrauensschutz, weil er ja wusste, dass er gar nichts gespendet hat. Sein Einkommensteuerbescheid wird entsprechend geändert und der Spendenabzug gestrichen.

Spender B hat tatsächlich eine Geldspende geleistet und dafür eine Zuwendungsbestätigung erhalten. Er genießt Vertrauensschutz. Der Spendenabzug bleibt ihm trotz Entzug der Gemeinnützigkeit erhalten.

Spender C hat in 2014 eine Geldspende geleistet und dafür eine Zuwendungsbestätigung erhalten, obwohl bereits zwischen dem Verein und dem Spender C vereinbart war, dass der Verein ab 2015 für mehrere Jahre kostenlos (d.h. ohne Gegenleistung) Trikotwerbung für den Spender C macht. Der Spender C genießt keinen Vertrauensschutz, weil er ja wusste, dass es sich in diesem Fall um eine Gegenleistung für seine Zahlung in 2014 handelt und dass er somit gar nichts gespendet hat. Sein Einkommensteuerbescheid wird entsprechend geändert und der Spendenabzug gestrichen. Ob ein (nachträglicher) Werbungskostenabzug möglich ist, ist gesondert zu prüfen.

Spendenhaftung bedroht Verein und Verantwortliche

Wenn der Verein bzw. ein Verantwortlicher vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt („Ausstellerhaftung“) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden („Veranlasserhaftung“), haftet er für die entgangene Steuer. Diese beträgt bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer 30 % des zugewendeten Betrags und bei der Gewerbesteuer 15 %.

Tipp: Eine Veranlasserhaftung bei rückwirkender Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommt nicht in Frage, wenn die Spenden nachweisbar für gemeinnützige Zwecke verwendet wurden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 10.9.2003, Az: XI R 58/01).

Beispiele

Ein gemeinnütziger Verein hat in 2014 Gefälligkeitszuwendungsbestätigungen ausgestellt. Diese wurden für Sachzuwendungen ausgestellt, die tatsächlich nicht stattgefunden haben. Das Finanzamt erfährt davon und entzieht dem Verein für 2014 die Gemeinnützigkeit. Folge: Wegen vorsätzlich falsch ausgestellter Zuwendungsbestätigungen besteht die sogenannte Ausstellerhaftung. Der Verein bzw. der Vorstand kann daher in Haftung genommen werden.

Ein gemeinnütziger Verein verliert wegen unerlaubter Zuwendungen an Mitglieder für 2014 die Gemeinnützigkeit. Die Spenden, die der Verein in 2014 erhalten hat, wurden nachweisbar für gemeinnützige Zwecke verwendet. Folge: Für diese Spenden besteht daher keine Haftung für den Verein bzw. den Vorstand.

Fazit

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist für einen Verein in der Regel der Super-GAU. Diesen zu vermeiden, sollte für jeden Verein oberstes Ziel sein. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass schon gut gemeinte Maßnahmen zur Katastrophe führen können.