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Steuerberatervergütungsverordnung 2013

Die Vergütung hat sich am 20. Dezember 2012 geändert.

A. Gegenstandswert

90 % aller Dienstleistungen werden nach Gegenstandswert abgerechnet, d.h. sozial gestaffelt nach dem was Sie verdienen. Gegenstandswert ist z.B. Ihr Jahres-Bruttoarbeitslohn, Ihre Mieteinnahmen oder Renten.
Gesetzesgrundlage ist für alle Steuerberater die Steuerberatervergütungsverordnung.
Der anzuwendende Satz geht jeweils nach dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit und dem Zeitaufwand dafür.
Beispiel:
- Einkommensteuererklärung komplett ca. 200 Euro Brutto normaler Durchschnittsfall, 1 Arbeitnehmer.
- Umsatzsteuerjahreserklärung 2012
Gegenstandswert Minimum 8.000 Euro (d.h. 10 % vom Umsatz) netto 43,30 Euro
- Gewerbesteuerjahreserklärung 2012
Gegenstandswert Minimum 8.000 Euro (Gewerbeertrag) netto 43,30 Euro
- Einnahmen-Überschuß-Rechnung 2012
Gegenstandswert 12.500 Euro (Einnahmen oder Ausgaben) netto 56,50 Euro
zzgl. 20 % Auslagen

Zeitgebühr

Die Zeitgebühr wurde erstmalig seit 1998 auf 50 Euro netto je halbe Stunde im Mittel erhöht.
(Rahmen von 30 Euro bis 70 Euro je angefange halbe Stunde)
Damit verdienen wir als Steuerberater erstmalig seit 1998 genauso viel wie das Finanzamt, das nach § 89 Abs. 6 AO 50 Euro für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft je halbe Stunde verlangt (und das Finanzamt haftet nicht für diese Auskunft und kann eine falsche "verbindliche" Auskunft jederzeit wiederrufen!),
- für persönliche Beratungen,
- für Telefonische Fragen,
- für e-mail Anfragen oder
- für Prüfung von Steuerbescheiden
außerhalb Ihreres Termines zum Jahresabschluss oder Einkommensteuererklärung.

Sie zahlen nicht nur für den Zeitaufwand, sondern vor allem für den
- materiellen und immateriellen Nutzen der Beratung,
- spezielles Know-how, das in zeitintensiven Seminaren und Weiterbildungen erworben wird,
- routinierte Praxis und
- ausgeklügelte Organisation (Bibliothek, Datenbanken usw.).

Guter Rat ist immer bezahlbar oder bezahlt sich von alleine!
Im Idealfall bringt Ihnen die steuerliche Beratung mehr Vorteile als Sie kostet, so zumindest der Zielgedanke.

Meist liegt es am Mandant, wieviel er zahlt, ob er mit gut geordneten, wohl sortierten Unterlagen zur Besprechung kommt oder nicht. Ob er alles vollständig und auf einmal mitbringt oder ob man mehrfach nach fehlenden Unterlagen fragen muß und die Arbeit immer wieder unterbricht.