Die Angaben erfolgen, unter Berücksichtigung von bundesweiten Feiertagen, ohne Gewähr. In einigen Bezirken gelten abweichende Termine. Bitte erkundigen Sie sich im konkreten Einzelfall bei uns, bei Ihrem Finanzamt, bei Ihrem Gemeindesteueramt, bei der IHK oder bei Ihrem Berufsverband.

Bei verspäteter Steuerzahlung bis zu drei Tagen werden Zuschläge nicht erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Diese Schonfrist entfällt bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. Achtung: Scheck muss spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!

* Zahlungsschonfristen in [Klammern]!