Möchten Sie Ihr Unternehmen ganz oder teilweise verkaufen bzw. unentgeltlich übergeben, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Ein vorschnelles Handeln kann unerwartet hohe Steuerzahlungen für den Übergeber und den Nachfolger zur Folge haben. Steuerliche Folgen der Übertragung sind, je nach Wahl der Übertragungsform, in die Bereiche der Einkommensteuer, der Erbschaft-und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer einzuordnen.

Wir planen mit Ihnen gemeinsam die Unternehmensnachfolge unter Nutzung der rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume und Beachtung ihrer privaten Lebensplanung. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Ermittlung des Praxis-/Firmenwertes. Im Rahmen der Nachfolgeberatung ist die Unternehmenswertermittlung unerlässlich, da sie die Basis für spätere Verkaufsverhandlungen ist.

Als Übertragungsformen bieten sich neben der Betriebsveräußerung die Betriebsaufgabe mit Schenkung an den Nachfolger im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder die Betriebsverpachtung an. Im Hinblick auf mögliche Versorgungslücken im Rentenalter kann ggf. für ihre persönliche Altersvorsorge auch die Übergabe gegen Versorgungsleistungen in Betracht kommen.

Der Verkauf, d.h. die entgeltliche Übertragung hat üblicherweise eine steuerliche Belastung des ausscheidenden Unternehmers (Verkäufers) zur Folge. Bei der Betriebsveräußerung kann es zu ertragsteuerlichen Belastungen kommen, weil ggf. stille Reserven zu versteuern sind. Andererseits ist zu prüfen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen für die Gewährung von steuerlichen Freibeträgen erfüllen.

Die unentgeltliche Übergabe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gestalten wir mit Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge und aktueller Rechtsprechung. Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist der Übernehmer, meist ein naher Familienangehöriger, von den steuerlichen Folgen besonders betroffen, die es zu optimieren gilt.

Auch die Betriebsverpachtung kann als Option in die Überlegung einfließen, wenn noch keine endgültige Übertragung des Vermögens vorgenommen werden soll.

Durch unsere langjährige Expertise sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner auch in diesem Bereich unseres Leistungskatalogs. Dabei arbeiten wir gerne mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, um neben der steuerlichen und wirtschaftlichen Seite auch die rechtliche Gestalltung zu optimieren.